Der Kirchenvorstand ist die juristische Person der Kirchengemeinde. Er verwaltet die Finanzen, Grundstücke und Gebäude, einschließlich der Kirchengebäude.
Der Kirchenvorstand ist der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Zugleich ist er Arbeitgeber für die bei der Gemeinde angestellten Mitarbeiter, z.B. in den Kindergärten.
Der Kirchenvorstand vertritt in erster Linie die Interessen der Gemeinde und ist auf die Vorschläge und Anregungen aus der Gemeinde angewiesen. Natürlich auch auf berechtigte Kritik.
Der Vorsitzende ist nach Kirchenrecht immer der leitende (kanonische) Pfarrer, also für beide Kirchenvorstände im Seelsorgebereich Wermelskirchen - Burscheid, Pfarrer Knab.